Werde Lobbyist:in für soziale Gerechtigkeit und Frieden – unterstütze DIE LINKE!
Aus 50 € mach 145 € – Deine Spende, unsere gemeinsame Stimme!
Wir sind nicht käuflich. Im Gegensatz zu SPD, CDU, FDP und Grünen nimmt DIE LINKE keine Spenden von Konzernen, Banken oder Versicherungen an – als einzige Partei im Bundestag. Das macht uns unabhängig und gibt uns die Freiheit, für die einzutreten, die keine Lobby haben: Menschen mit kleinen oder gar keinen Einkommen, soziale Bewegungen und alle, die systematisch unterdrückt werden.
Doch eine gerechte und friedliche Politik braucht mehr als Überzeugung – sie braucht auch Unterstützung. Unser Kreisverband finanziert sich zu 100% aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerabgaben und Spenden. Damit wir weiterhin sichtbar und laut sein können, braucht es auch Deine Hilfe!
Deine Spende wirkt dreifach:
Spende 100 € – du bekommst 50 € über die Steuer zurück.
Der Staat bezuschusst zusätzlich 45 Cent pro Euro an die Partei.
Ergebnis: Aus deinen 50 € Eigenkosten werden 145 € für unseren Kreisverband!
Gemeinsam können wir mehr erreichen:
Unterstütze Die Linke Wolfenbüttel und hilf uns, eine starke, solidarische und gerechte Politik vor Ort zu gestalten.
Spendenkonto:
Empfänger: Die Linke Wolfenbüttel
IBAN: DE46 2709 2555 5019 6669 00
Verwendungszweck: Spende + Name + Adresse (für die Spendenquittung)
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Spenden ist nicht alles – Deine Zeit zählt genauso!
Ob Plakatieren, Flyern oder beim Infostand – jede helfende Hand macht einen Unterschied. Melde Dich bei uns und werde aktiv!
Je stärker DIE LINKE, desto sozialer das Land – und unser Kreis!
Danke für Deine Unterstützung!
Spenden und Mitgliedsbeiträge können von der Steuer abgesetzt werden!
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.